Gutachter - Kurtulus

Gutachten aus Meisterhand !!
 

Goldenen Verhaltensregeln nach einem unverschuldeten Unfall:

 

Vermeiden Sie die direkte Beratung durch die gegnerische Versicherung oder deren Anwälte: Es ist wichtig zu bedenken, dass die Versicherung nicht Ihre Interessen vertritt, sondern ihre eigenen. Daher besteht die Gefahr, dass Ihre Ansprüche unbegründet gekürzt werden.

 

Vorsicht bei DEKRA und CAR-Expert: Oft verweisen Versicherungen auf große Sachverständigenorganisationen wie DEKRA oder CAR-Expert. Diese Organisationen haben oft Rahmenverträge mit den Versicherungen und könnten daher nicht neutral agieren.


Misstrauen gegenüber dem hauseigenen KFZ-Gutachter der gegnerischen Versicherung: Die von der Versicherung angebotenen Gutachter könnten darauf abzielen, die Interessen der Versicherung zu vertreten und die Zahlungen an Sie zu minimieren.


Kritik am Zentralruf der Autoversicherer: Obwohl der Zentralruf der Autoversicherer theoretisch nützlich sein könnte, hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Versicherungen oft versuchen, die Geschädigten mit ihren eigenen Interessen zu überrollen.


Immer einen neutralen Sachverständigen beauftragen: Der Gesetzgeber gewährt dem Geschädigten das Recht, nach einem unverschuldeten Unfall einen neutralen Sachverständigen seiner Wahl mit einem Unfallgutachten zu beauftragen, unabhängig davon, ob die Versicherung bereits einen eigenen Gutachter geschickt hat.


Diese Verhaltensregeln sollen Ihnen helfen, Ihre Interessen nach einem unverschuldeten Unfall bestmöglich zu schützen und eine faire Entschädigung zu erhalten.

 
 
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